Selbstverpflichtung lymphome.ch

Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Dritten

Unsere Prinzipien

LYMPHOME.CH führt keine Spenden-Mailings durch, sondern hofft auf die Zufriedenheit ihrer Mitglieder und Gönner.

Die finanziellen und ideellen Unterstützungen von pharmazeutischen und kommerziellen Unternehmen an Patientenorganisationen werden von den Entscheidungsträgern und der allgemeinen Öffentlichkeit manchmal mit Skepsis betrachtet. Einige glauben, dass pharmazeutische Unternehmen Patientenorganisationen zur Einhaltung ihrer Vermarktungsstrategien zwingen. Dieser Strategie haben wir uns nie ausgesetzt gefühlt und hätten auch nie Gelder von diesen Unternehmen angenommen.

LYMPHOME.CH war und ist immer bemüht, den Bedürfnissen von Patienten und Angehörigen zu entsprechen. Diesen Service kann LYMPHOME.CH nur unabhängig mit der Unterstützung vieler Geldgeber verwirklichen. Anderenfalls müsste LYMPHOME.CH beispielsweise höhere Mitgliedsbeiträge verlangen und könnte Veranstaltungen nicht mehr kostenfrei anbieten.

Um den Ruf der LYMPHOME.CH zu wahren und zu zeigen, dass LYMPHOME.CH keine kommerziellen Pläne verfolgt, gelten detaillierte Richtlinien für Zusammenarbeit mit Dritten.

Einleitung

LYMPHOME.CH nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen, Unternehmen oder der Öffentlichen Hand entgegen und freut sich über Sponsoring von Unternehmen zur Finanzierung konkreter Projekte und um den Patientenbedürfnissen gerecht zu werden. Dabei wird LYMPHOME.CH vermeiden, in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. LYMPHOME.CH achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung niemals den Fortbestand und die inhaltliche Arbeit der Patientenorganisation gefährden kann.

Auf der Basis ihrer Neutralität und Unabhängigkeit strebt LYMPHOME.CH eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Gesundheitswesen an.

Im Folgenden werden die Finanzierungsrichtlinien der LYMPHOME.CH dargelegt. Darüber hinaus werden verschiedene Grundsätze, die bei der Entscheidungsfindung von LYMPHOME.CH Anwendung finden, aufgeführt. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, eine Definition aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu geben. Diese Richtlinien gelten für jede Form von potenziellen Beziehungen mit Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftszweigen.

LYMPHOME.CH finanziert ihre Projekte ...

a.   Aus Mitgliederbeiträgen und Spenden

b    Aus Sachspenden, (wie etwa die zur Verfügungstellung von kostenlosen Räumen für die Gesprächsgruppen, Material für Patientensymposien).

c.   aus Sponsorengeldern, die LYMPHOME.CH für einen bestimmten Zweck (ein Projekt) zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden.

Um Neutralität und Unabhängigkeit zu bewahren und in Zukunft zu gewährleisten, sind nachfolgend die Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Firmen formuliert.

  1. LYMPHOME.CH richtet sein Engagement ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von den von ihr vertretenen Patienten und deren Angehörigen aus. Um ihren Auftrag der Interessenvertretung und Hilfestellung für Patienten sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für LYMPHOME.CH unabdingbar, Neutralität und Unabhängigkeit über die Inhalte der Arbeit strikt zu wahren.

  2. LYMPHOME.CH begrüßt das Interesse der Wirtschaft an einer solchen Zusammenarbeit und sieht hier die Chance zu einem gleichberechtigten Dialog. Das Ansehen, insbesondere das Vertrauen in die absolute Unabhängigkeit und Neutralität von LYMPHOME.CH darf jedoch durch mögliche Sponsorenaktivitäten in der Öffentlichkeit keinesfalls gefährdet werden. Deshalb ist vor jeder Sponsoringentscheidung im Einzelfall abzuwägen, ob zwischen der zu erwartenden finanziellen Unterstützung aus dem Sponsoring und der Außenwirkung der zu erbringenden Gegenleistung (wie etwa Platzierung des Logos), ein vertretbares Verhältnis besteht. LYMPHOME.CH kann auch keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet oder gar ausschliesst.

  3. LYMPHOME.CH wirbt insbesondere weder mittel- noch unmittelbar für Produkte und beteiligt sich auch keinesfalls an der Produktwerbung von Unternehmen. Vielmehr sieht es LYMPHOME.CH als seine Pflicht an, ihre Mitglieder und andere Betroffene, über Forschungsanstrengungen sowie über Erfahrungen von Betroffenen mit Medikamenten, Medizinprodukten, Therapien und diagnostischen Verfahren zu informieren.

  4. Entscheidungen über Projekte und Aktionen, sowie über deren Inhalte werden von LYMPHOME.CH unabhängig von Sponsoren getroffen.

  5. Die Verwirklichung und Zielsetzung von Einzelprojekten und Partnerschaften mit Wirtschaftsunternehmen wird von LYMPHOME.CH in einem Kooperationsvertrag festgehalten.

  6. Es wird grundsätzlich – wenn mehrere Sponsoren vorhanden sind – kein einzelner Sponsor bevorzugt. Der Fortbestand von LYMPHOME.CH darf durch eine einzelne Förderung nicht gefährdet werden.

  7. LYMPHOME.CH ist darum bemüht, Unterstützung aus den unterschiedlichsten Bereichen zu gewinnen. LYMPHOME.CH spricht als Gegenleistung für eine finanzielle Förderung keine Empfehlungen aus für einzelne Kliniken, Ärzte, Produkte oder Unternehmen.

  8. Sponsoren-Mittel sollten an ein bestimmtes, definiertes Projekt gebunden sein. Die Nennung des jeweiligen Sponsors ist z.B. auf Internetseiten von LYMPHOME.CH, in Veranstaltungseinladungen oder –plakaten, Welcome-Slides  in angemessener Form (in alphabetischer Reihenfolge ohne Logo) möglich.

  9. Werden von Sponsoren Unterstützungsleistungen ausschließlich mit dem Ziel angeboten, dem Sponsor einen vordergründigen Marketing-/Werbeauftritt zu ermöglichen, ist auf diesen Sponsor zu verzichten.

  10. Über Gespräche mit potentiellen Sponsoren und die Annahme von Sponsorengeldern entscheidet ausschließlich der Vorstand von LYMPHOME.CH.

  11. Werden bestimmte Projekte mit Sponsorengeldern (mit-)finanziert, müssen die Sponsorengelder zu Projektbeginn zugesprochen sein.

  12. Mitarbeiter aus Unternehmen der Pharmabranche dürfen innerhalb von Lymphome.ch nur nach erfolgter Prüfung und Gutheissung durch
    den Vorstand eine bestimmte Funktion ausüben.

    Als Leitfaden für die Prüfung eines möglichen Interessenkonfliktes dient dieses Dokument (Selbstverpflichtung Lymphome.ch).

    Ein ehrenamtliches Engagement muss durch den Mitarbeiter firmenintern offengelegt und die Firmenentscheidung schriftlich an
    Lymphome.ch mitgeteilt werden. Bei einer Änderung des Anstellungsverhältnisses wird eine erneute Prüfung durch beide Parteien fällig.

  13. LYMPHOME.CH ist in ihrer fachlichen Arbeit unabhängig und nicht an medizinische Fachrichtungen gebunden. Sie steht auch komplementärmedizinischen Therapierichtungen im Sinne unterstützender Massnahmen offen gegenüber.

  14. Eine Verwendung des Logos und des Namens von LYMPHOME.CH darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LYMPHOME.CH und gemäss schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Das Logo muss dann originalgetreu verwendet werden. Abweichungen oder Änderung sind nicht zulässig.

  15. Zur Wahrung des Datenschutzes ist ein Zugriff auf die Adressdatei von LYMPHOME.CH durch Aussenstehende oder eine Herausgabe derselben an Dritte strikt untersagt.

Januar 2018